ZUKUNFT
GEMEINSAM
GESTALTEN

Die Gemeinde Leopoldshöhe gestaltet gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern die Zukunft. Wir laden Sie ein, sich über die zentralen städtebauliche Projekte im Ortsteil Leopoldshöhe zu informieren!

€ bewilligte Städtebaufördermittel
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Einwohner:innen
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neues Wohnbaugebiet
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AKTUELLES
„Lebendiges Quartier Brunsheide“: Rekordförderung
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfolgt mit der Entwicklung des neuen Baugebiets „Lebendiges Quartier Brunsheide“...
Interessensbekundung Brunsheide
Bis zum 12. April 2024 läuft die Markterkundung für die geplante Konzeptvergabe. Im Rahmen der Markterkundung...
Der Neubau am Bildungscampus ist eröffnet
Am 12. August wurde der Neubau am Bildungscampus feierlich eröffnet. Zahlreiche Besucher:innen nahmen...

Lebendiges Quartier Brunsheide

Mit Blick auf die wachsende Bevölkerung entwickelt die Gemeinde ein 5,7 ha großes Wohnbaugebiet, das sich im Westen an den Ortsteil Leopoldshöhe anschließt. In dem städtebaulich attraktiven Neubaugebiet mit rund 220 Wohneinheiten spielen Nachhaltigkeitsaspekte eine besondere Rolle.

Städtebauförderung
in Leopoldshöhe

Ein ISEK zählt zu den strategischen Planungs- und Steuerungsinstrumenten der Stadtentwicklung. Es bildet damit eine wichtige Grundlage für den Stadterneuerungsprozess vor Ort. Wesentliches Merkmal eines ISEKs ist die ganzheitliche Betrachtung eines städtischen Teilraums bzw. Stadtquartiers. Bauliche und städtebauliche Aufgaben stehen dabei gleichberechtigt neben anderen Fachinteressen wie Soziales, Beschäftigung, Klimaschutz und Ökologie.

Alle betroffenen Handlungsfelder wurden im Rahmen des Konzepts betrachtet und zusammengefasst. Durch dieses Konzept erhält die Kommune einen Handlungsrahmen für eine attraktive Gestaltung des Ortskerns innerhalb der nächsten Jahre.

Die sich ergebenden Maßnahmen sollen sowohl von der Gemeinde, als auch von privaten Akteuren, wie z. B. den Bürgerinnen und Bürgern, Immobilieneigentümern, Vereinen, Institutionen usw. umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden u.a. Städtebaufördermittel eingesetzt.

Auch in der Umsetzungsphase des Konzepts setzt die Gemeinde auf eine intensive Einbindung der Öffentlichkeit. Auf dieser Seite finden Sie daher Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu laufenden Projekten

Zeitplan

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Private Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW unterstützen die Gemeinde Leopoldshöhe bei der Stärkung und damit Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde, mit Fördermitteln.

Für private Immobilieneigentümer:innen und Akteure im Gemeindegebiet bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten, sofern das Vorhaben im Sanierungsgebiet umgesetzt wird.

Immobilieneigentümer:innen können insbesondere Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude durch die öffentliche Hand bezuschussen lassen. Außerdem können Investitionen in die Gebäude erhöht steuerlich abgesetzt werden. 

Des Weiteren wird auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Initiativen und Institutionen zur Stärkung des Ortskerns Leopoldshöhe durch den Verfügungsfonds gefördert.

Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten im Fördergebiet sowie zur erhöhten steuerlichen Begünstigung in den Sanierungsgebieten Leopoldshöhe und Asemissen. 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen der Gemeinde Leopoldshöhe sowie unser Dienstleister DSK gerne zur Verfügung.

Öffentliche und private Investitionen gehen bei der Ortskernentwicklung Hand in Hand. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Gemeinde Leopoldshöhe über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Was wird gefördert?

  • Verbesserung von Gebäudeaußenfassaden;
  • Erneuerung von Dachflächen auch inkl. ökologisch wertvoller Begrünung;
  • Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen;
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen inkl. Pflanzung von Hecken;

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

Zu beachten

  • Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet Leopoldshöhe liegen.
  • Ein Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss eines Vertrages zwischen Stadt und Eigentümer erfolgen.
  • Bei Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, muss zunächst geprüft werden, ob die Förderprogramme der BAFA und KfW-Förderbank vorrangig sind.
  • Es müssen drei Vergleichsangebote pro Gewerk vorgelegt werden.

 

Die Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Unabhängig von den genannten Zuschüssen können Sie als Immobilieneigentümer in den Sanierungsgebieten Leopoldshöhe und Asemissen auch die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch nehmen. Möglich ist es beispielsweise, Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten steuerlich geltend zu machen. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

Was ist zu beachten?

Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von wenigen Jahren zu 90 – 100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Gemeinde nach Bauabschluss vorzulegen ist.

Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema erhöhte steuerliche Begünstigung sollten Sie auch mit einem Steuerberater klären.

Unsere Gemeinde soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Haben Sie Ideen für die Gestaltung des Ortskerns Leopoldshöhe und möchten sich aktiv für deren Umsetzung einsetzen? Im Rahmen des Ortskernfonds können Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Illuminationen, Begrünung oder Stadtmobiliar einbringen oder einen finanziellen Beitrag zur Projektrealisierung leisten. Die Finanzierung erfolgt über das Programm Ortskernfonds. Der Fonds setzt sich jeweils zu 50% aus öffentlichen und aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und Gemeinde stellen für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro aus öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung.

Förderhöhe (Zuschuss)

  • 50 % öffentliche Fördermittel / 50% private Finanzmittel
  • Maximaler Zuschuss pro Maßnahme: 10.000,- €
    (20.000,- € Gesamtkosten)
  • Bagatellgrenze: Zuschuss in Höhe von mind. 250,- €
    (500,- € Gesamtkosten)

 

Allgemeine Voraussetzungen

  • Umsetzung nur innerhalb der Fördergebiets Leopoldshöhe
  • ein Gremium entscheidet über die Förderung der einzelnen Projekte
  • Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden sowie Einrichtungen und Vereine

 

Die Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie in Ihrem Engagement für die Ortskerne!

Downloads

Gemeinde
Leopoldshöhe

Kirchweg 1
33813 Leopoldshöhe

Susanne Knipping
Fachbereich IV – Bauen / Planen / Ordnung
E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

DSK Stadtentwicklung

Mittelstraße 55
33602 Bielefeld

Mario Pohle
Projektleiter 
E-Mail: mario.pohle@dsk-gmbh.de