Städtebauförderung
in den Ortskernen

Aus dem Projekt

Stadterneuerung

Die Gemeinde Leopoldshöhe weist mit ihren zwei Hauptorten Leopoldshöhe und Asemissen zahlreiche Qualitäten, aber auch Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung auf. Daher hat die Gemeinde, mit Unterstützung der DSK aus Bielefeld, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt.

Ein ISEK zählt zu den strategischen Planungs- und Steuerungsinstrumenten der Stadtentwicklung. Es bildet damit eine wichtige Grundlage für den Stadterneuerungsprozess vor Ort. Wesentliches Merkmal eines ISEKs ist die ganzheitliche Betrachtung eines städtischen Teilraums bzw. Stadtquartiers. Bauliche und städtebauliche Aufgaben stehen dabei gleichberechtigt neben anderen Fachinteressen wie Soziales, Beschäftigung, Klimaschutz und Ökologie.

Alle betroffenen Handlungsfelder wurden im Rahmen des Konzepts betrachtet und zusammengefasst. Durch dieses Konzept erhält die Kommune einen Handlungsrahmen für eine attraktive Gestaltung der Ortsteile innerhalb der nächsten zehn bis zwölf Jahre.

Die sich ergebenden Maßnahmen sollen sowohl von der Gemeinde, als auch von privaten Akteuren, wie z. B. den Bürgerinnen und Bürgern, Immobilieneigentümern, Vereinen, Institutionen usw. umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden u.a. Städtebaufördermittel eingesetzt.

Auch in der Umsetzungsphase des Konzepts setzt die Gemeinde auf eine intensive Einbindung der Öffentlichkeit. Auf dieser Seite finden Sie daher Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu laufenden Projekten.

Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW unterstützen die Gemeinde Leopoldshöhe, bei der Stärkung und damit Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Ortskerne Leopoldshöhe und Asemissen. Auch für Sie als Immobilieneigentümer besteht die Möglichkeit im Ortskern Leopoldshöhe, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude bezuschussen zu lassen. Außerdem können Sie Investitionen in Ihr Gebäude erhöht steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet Leopoldshöhe oder Asemissen befindet.

Des Weiteren wird auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Initiativen und Institutionen zur Stärkung des Ortskerns Leopoldshöhe durch den Ortskernfonds gefördert. Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten in den Sanierungsgebieten. Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Gemeinde Leopoldshöhe sowie unser Dienstleister DSK gerne zur Verfügung.

Haus- und Hofflächenprogramm

Modernisierung und Instandsetzung

Erhöhte steuerliche Begünstigung

Maßnahmenübersicht

Die Maßnahmenübersicht liefert einen Überblick zu allen geplanten Baumaßnahmen aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Ortskerne Leopoldshöhe und Asemissen. Zur Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen finden Sie auf dieser Seite aktuelle Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten.

Das ISEK listet jedoch nicht nur Baumaßnahmen auf, sondern ermöglicht auch die Aufstellung von Teilkonzepten, wie den Grünflächen- und Wegekonzepten. Weiterführende Informationen zu bestimmten Maßnahmen erhalten Sie im Konzept oder bei Ihren Ansprechpartnern bei der Gemeinde Leopoldshöhe und der DSK Stadtentwicklung. Weitere Projekte der Gemeinde finden Sie hier.

Ortskern Leopoldshöhe
Ortskern Asemissen

Media

ANSPRECHPARTNER

Gemeinde Leopoldshöhe

Susanne Knipping
Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe

Telefon: +49 5208 991 278
E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

DSK Bielefeld

Mario Pohle
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld

Telefon: +49 521 5848 64-24
E-Mail: mario.pohle@dsk-gmbh.de

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Haus- und Hofflächenprogramm

Öffentliche und private Investitionen gehen bei der Ortskernentwicklung Hand in Hand. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Gemeinde Leopoldshöhe über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Was wird gefördert?

  • Verbesserung von Gebäudeaußenfassaden;
  • Erneuerung von Dachflächen auch inkl. ökologisch wertvoller Begrünung;
  • Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen;
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen inkl. Pflanzung von Hecken;

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

Zu beachten

  • Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet Leopoldshöhe liegen.
  • Ein Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss eines Vertrages zwischen Stadt und Eigentümer erfolgen.
  • Bei Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, muss zunächst geprüft werden, ob die Förderprogramme der BAFA und KfW-Förderbank vorrangig sind.
  • Es müssen drei Vergleichsangebote pro Gewerk vorgelegt werden.

 

Die Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Modernisierung und Instandsetzung

Was wird gefördert?

Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifende Sanierung einer Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen. Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen.

Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer Immobilie (innen und außen) dienen, z. B.:

  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung der Sanitäranlagen oder von Elektroinstallationen
  • Austausch sanitärer Einrichtungen
  • Maßnahmen der Barrierefreiheit (Verbesserung Zugänglichkeit zum Gebäude)
  • Maßnahmen, die über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden

Fördersatz:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Gemeinde bei der Bezirksregierung stellen.

Welche Bedingungen sind noch zu beachten?

  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Sanierungsgebiets Leopoldshöhe liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde vertraglich festgehalten.
  • 10 Jahre Zweckbindungsfrist.

 

Die Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie bei der Antragstellungs

Erhöhte steuerliche Begünstigung

Unabhängig von den genannten Zuschüssen können Sie als Immobilieneigentümer in den Sanierungsgebieten Leopoldshöhe und Asemissen auch die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch nehmen. Möglich ist es beispielsweise, Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten steuerlich geltend zu machen. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

Was ist zu beachten?

Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von wenigen Jahren zu 90 – 100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Gemeinde nach Bauabschluss vorzulegen ist.

Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema erhöhte steuerliche Begünstigung sollten Sie auch mit einem Steuerberater klären.

Ortskernfonds

Unsere Gemeinde soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Haben Sie Ideen für die Gestaltung des Ortskerns Leopoldshöhe und möchten sich aktiv für deren Umsetzung einsetzen? Im Rahmen des Ortskernfonds können Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Illuminationen, Begrünung oder Stadtmobiliar einbringen oder einen finanziellen Beitrag zur Projektrealisierung leisten. Die Finanzierung erfolgt über das Programm Ortskernfonds. Der Fonds setzt sich jeweils zu 50% aus öffentlichen und aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und Gemeinde stellen für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro aus öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung. 

Förderhöhe (Zuschuss)

  • 50 % öffentliche Fördermittel / 50% private Finanzmittel
  • Maximaler Zuschuss pro Maßnahme: 10.000,- €
    (20.000,- € Gesamtkosten)
  • Bagatellgrenze: Zuschuss in Höhe von mind. 250,- €
    (500,- € Gesamtkosten)

Allgemeine Voraussetzungen

  • Umsetzung nur innerhalb der Fördergebiets Leopoldshöhe
  • ein Gremium entscheidet über die Förderung der einzelnen Projekte
  • Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden sowie Einrichtungen und Vereine

Die Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie in Ihrem Engagement für die Ortskerne!